IMMOBILIENWERTERMITTLUNG
Die Immobilenwertermittlung schützt Ihr Kapital.
Ich erstelle Ihnen neutrale und unabhängige Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB und § 8 ImmoWertV
Die Immobilienwertermittlung (auch Verkehrswertermittlung) ist für Käufer und Verkäufer gleichermaßen nützlich. Stellen Sie sich vor, Sie erwerben ein Einfamilienhaus, welches nur fein optisch gepflegt und saniert aussieht, es jedoch in der Substanz nicht ist. In diesem Fall drohen Ihnen hohe finanzielle Verluste. Als Verkäufer stehen Sie vor der Entscheidung, welcher Kaufpreis angemessen ist. Durch die Immobilienwertermittlung gewinnen Sie in allen Situationen an Sicherheit. In der Beurteilung werden alle entscheidenden Faktoren berücksichtigt, beispielsweise die Lage, die Ausstattung und der Zustand. Es erfolgt eine Analyse des Grundrisses, den notwendigen Reparaturen und der Wohnumgebung. Der Marktpreis ist von unterschiedlichen Eigenschaften des Gebäudes abhängig und wird bei der Immobilienwertermittlung durch festgelegte Verfahren bestimmt.
Ihr Sachverständiger vereinbart daher mit Ihnen einen Vor-Ort-Termin und bringt in einem persönlichen Gespräch alle benötigten Informationen in Erfahrung. Anschließend werden die Daten ausgewertet und es wird eine geeignete Bewertungsmethode ausgewählt. Die Immobilienwertermittlung kann nach dem Sachwertverfahren, dem Ertragswertverfahren oder auch dem Vergleichswertverfahren erfolgen. Ausschlaggebende Faktoren sind die geplante Nutzung und der Gebäudetyp.
– wichtige Gründe dafür können sein :
- Scheidungsverfahren
- Zwangsversteigerung
- Vermögensteilung
- Erbauseinandersetztung
- Entschädigungen
- Finanzierung
- Verkauf eines Objektes