- Wertermittlung von bebeauten und unbebauten Grundstücken
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Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB und § 8 ImmoWertV im Rahmen des Verkaufs eines Objektes, von Erbauseinandersetzungen, Scheidungsverfahren, Vermögensteilungen, Entschädigungen, Finanzierung und Zwangsversteigerung.
Gutachten zu Schäden an Gebäuden zur sachlichen Feststellung der Schadenursache, der Höhe der Schadensbeseitigungskosten und für eine technische und wirtschaftliche Regulierung der Schäden am Gebäude.